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Stipendiendatenbank

Informationen zu den Fördermöglichkeiten des DAAD für Studierende, Graduierte, Promovierte und Hochschullehrende sowie zu Angeboten anderer ausgewählter Förderorganisationen.

Studienstiftung des deutschen Volkes: Förderung für Studierende

Beschreibung des Programms

Die Studienstiftung fördert Studierende, deren Begabung und Persönlichkeit besondere Leistungen im Dienst der Allgemeinheit erwarten lassen.
Sich für ein Stipendium der Studienstiftung bewerben oder dafür vorgeschlagen werden können:

  • Studierende an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule (Universität, Hochschule für angewandte Wissenschaften, Kunst- und Musikhochschule) in Deutschland oder
  • Studierende, die einen Teil oder ihr gesamtes Studium an einer Hochschule in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU) oder in der Schweiz absolvieren
Zusätzlich müssen Geförderte die Vorgaben der §§ 8 Abs. 1 bis 3 oder 61 BAföG erfüllen. Geförderte, die die Staatsbürgerschaft eines Mitgliedstaates der EU oder eines EU-Beitrittskandidaten und nicht §§ 8 Abs. 1 bis 3 oder 61 BAföG erfüllen, können sich dennoch um ein Stipendium bewerben oder dafür vorgeschlagen werden, wenn sie dauerhaft in Deutschland studieren und hier einen Abschluss anstreben.
Nur ein Studium in Vollzeit kann von der Studienstiftung gefördert werden, nicht jedoch Teilzeitstudiengänge.
Für die Bewerbung gibt es keine Altersgrenzen.
Studierende können sich selbst um Förderung bewerben oder von ihrer Schulleitung, ihrem Prüfungsamt oder durch Hochschullehrende vorgeschlagen werden.

Zielgruppe

Die Förderung ist offen für alle Studiengänge und Hochschularten.
Die Studienstiftung arbeitet mit den folgenden fünf Auswahlkriterien.

  • Intellektuelle Fähigkeiten
  • Leistungsbereitschaft und Motivation
  • Kommunikations- und Artikulationsfähigkeit
  • Soziale Kompetenz
  • Gesellschaftliches Engagement und ein breites Interessensspektrum

Akademische Voraussetzungen

Studierende und Abiturientinnen und Abiturienten mit weit überdurchschnittlichen Leistungen können für eine Förderung vorgeschlagen werden bzw. sich darum bewerben.

Laufzeit

Geförderte der Studienstiftung können bis zum Ende der Regelstudienzeit gefördert werden, in BA/MA-Studiengängen bis zum Masterabschluss.

Stipendienleistung

Geförderte Studierende erhalten eine monatliche Studienkostenpauschale von 300 Euro. Zusätzlich können geförderte Studierende - abhängig von der finanziellen Situation der Familie - ein Lebenshaltungsstipendium beziehen, das ähnlich wie BAföG berechnet wird. Weder die Studienkostenpauschale noch das sich an BAföG orientierende Grundstipendium müssen zurückgezahlt werden. Hinzu kommen gegebenenfalls Zuschüsse für Studierende mit Kindern sowie Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung. Darüber hinaus können die geförderten Studierenden eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für Studien-, Forschungs- und Praktikumsaufenthalte im Ausland erhalten.

Außerdem bietet die Studienstiftung ein umfangreiches Veranstaltungsangebot: Sie organisiert Sprachkurse im europäischen Ausland, wissenschaftliche Veranstaltungen in ganz Deutschland und am Studienort sowie Soft-Skills-Seminare und Workshops zur Berufsorientierung. Im Zentrum aller Veranstaltungen steht der anregende Ideenaustausch unter engagierten und aufgeschlossenen Studierenden sowie das lebendige Miteinander über weltanschauliche, kulturelle, politische und soziale Grenzen hinweg.

Die Geförderten erhalten zudem Zugang zum Netzwerk der Studienstiftung, das aus über 60.000 Alumni sowie Studierenden weltweit besteht.

Formalia

Es gibt verschiedene Auswahlverfahren je nach Hochschultyp, Studiensemester und Studienfach. Diese können hier nachgelesen werden.

Bewerbungsschluss

Die Fristen unterscheiden sich je nach passendem Auswahlverfahren und können aktuell auf der Homepage nachgelesen werden.

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